Gesetzesänderung • 5 Min. Lesezeit

Die verschärften Integrationskriterien für Einbürgerungsanträge

Schweizer Verfassung und Amtshaus

In den letzten Jahren haben sowohl der Bund als auch diverse Kantone ihre Integrationsanforderungen für ausländische Staatsbürger spürbar verschärft.

Besonderes Augenmerk richten die lokalen Gemeindekommissionen auf die tatsächliche soziale Integration der Bewerber. Es reicht heute längst nicht mehr aus, lediglich die Aufenthaltsdauer von 10 Jahren zu erfüllen und straffrei geblieben zu sein.

Sprachkompetenz im Fokus

Vorausgesetzt wird eine mündliche Sprachkompetenz von mindestens B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens sowie schriftliche Kenntnisse auf A2-Niveau. In vielen Gemeinden wird das Sprachniveau während der Anhörungen aktiv geprüft.

"Wer sich einbürgern lassen will, muss den Nachweis erbringen, dass er am gesellschaftlichen Leben teilnimmt und die hiesigen Gepflogenheiten respektiert."

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