Zuletzt aktualisiert: 15. Mai 2024
Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der PrimeSwiss Consulting GmbH (nachfolgend "Kanzlei") und ihren Klienten für Beratungsdienstleistungen im Bereich Relocation und Aufenthaltsrecht.
Die Kanzlei erbringt Dienstleistungen mit grösster Sorgfalt und Diskretion. Ein konkreter Erfolg (z.B. die garantierte Bewilligung eines Passes durch die Behörden) kann rechtlich nicht geschuldet werden, da die finale Entscheidung stets bei den Gemeinde- und Kantonsorganen liegt.
Auf sämtliche Verträge ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist der Sitz der Kanzlei im Kanton Zürich, Schweiz.